23.2.2012 6:33 Uhr
Zukunftsprogramm Wirtschaft / Förderantrag

Antragstellung im Zukunftsprogramm Wirtschaft

Welche Fördergrundlagen gibt es?

Die rechtliche Grundlage für eine Förderung aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft bilden die Auswahl-und Fördergrundsätze (AFG) sowie die für die Einzelnen Förderbereiche aufgestellten Förderrichtlinien. Des Weiteren sind die Vorgaben des Operationellen Programms (OP) und des Koordinierungsrahmen der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(siehe Teil II - GRW-Rahmenplan) zu berücksichtigen.

Die jeweiligen Richtlinien für die Förderbereiche im Einzelnen sowie weitere Informationen finden Sie hier.

An wen richten Sie sich?

Das Zukunftsprogramm Wirtschaft zielt grundsätzlich auf eine Förderung von Gebietskörperschaften, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Träger der Maßnahmen sind insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  • unsere regionale Geschäftsstelle bei der EA Nord ist zuständig für die Beratung von öffentlichen Projektträgern im Landesteil Schleswig.
  • Für die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf Fördermöglichkeiten stehen die Wirtschaftsförderungseinrichtungen der Region (WiREG und WfG) zur Verfügung.
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich direkt mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (MWWV) in Verbindung setzen.

Was ist einzureichen?

Neben dem Antragsformular sind die "Anlage zum Antrag" sowie ggf. ein
GRW-Antrag aus Mitteln der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" auszufüllen.

Des Weiteren sollte der Antrag mindestens folgende Angaben in Form einer Projektskizze enthalten:

  • Projektträger, Rechtsform des Trägers
  • ausführliche Beschreibung des Projektes
  • Ziel des Projektes
  • Darstellung des Projektbeitrags zur Zielerreichung des Zukunftsprogramms Wirtschaft in Form einer qualitativen und quantitativen Beschreibung der strukturverbessernden Maßnahmen und der Beschäftigungseffekte des Projektes, auch anhand von Indikatoren. Die Darstellung sollte ausserdem eine umfassende Situationsanalyse, eine Problemdarstellung sowie eine detaillierte Lösungsbeschreibung beinhalten.
  • Investitionsort
  • Kostenschätzung: Kostenhöhe, Folgekosten, Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Finanzierungsplan
  • Projektlaufzeit
  • ggf. weitere, nach der betreffende Förderichtlinie erforderliche Angaben

Die oben genannten aktuellen Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Geschäftsstelle in der EA Nord.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Projektbeschreibung sowie der Zusammenstellung der Förderantragsunterlagen. Weiterhin stellen wir für Sie den Kontakt zum jeweiligen Fachreferat des Wirtschaftsministeriums her.

Die unterzeichneten Anträge und zugehörigen Anlagen reichen Sie bitte in dreifacher Ausfertigung bei uns ein.

Wie ist der Ablauf?

Zunächst wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee an unsere Geschäftsstelle bei der
EA Nord zu einer ersten Abstimmung zwecks Projektformulierung und Förderantragsstellung.

Nachdem wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft haben, leiten wir Ihren Förderantrag an das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr weiter. Im Rahmen einer ersten fachlichen Vorprüfung wird Ihr Förderantrag in den jeweiligen Fachreferaten der Landesregierung auf Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit geprüft.

Auf Basis dieser fachlichen Stellungnahmen erfolgt dann im Anschluss die Beratung Ihres Projektes im Regionalbeirat des Landesteils Schleswig, der als regionales ehrenamtliches Beratungsgremium zur Durchführung des Zukunftsprogramms Wirtschaft im Landesteil Schleswig gebildet wurde. Der Beirat setzt sich aus 23 Mitgliedern aus Politik und Wirtschaft sowie Sozialpartnern zusammen. Wir als regionale Geschäftsstelle stellen Ihr Projekt dem Beirat im Rahmen einer 3-4 mal im Jahr tagendenden Sitzung vor und holen eine Prioritäteneinstufung für Ihr Vorhaben ein.

Die Entscheidung über die Förderung Ihres Projektes wird durch den Wirtschaftsminister unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachreferate sowie der Empfehlung des Regionalbeirates getroffen.
Die Ausstellung des Bewilligungsbescheides anschließend erfolgt durch die jeweiligen Fachreferate.

Sie werden von uns über den Sachstand dieser einzelnen Verfahrensschritte aktuell unterrichtet.

Eine zusammenfassende Übersicht zum Verfahrensablauf finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Regelförderquoten sowie deren Erhöhungen nach bestimmten Kriterien werden in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt. Abweichungen sind im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr möglich. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers ist unabdingbar.