
Organisation
Programmpartner
Die Programmpartner sind die Region Syddanmark auf dänischer Seite sowie auf deutscher Seite die drei Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde und die drei Städte Landeshauptstadt Kiel, Flensburg und Neumünster.
Deutsch-dänische Vereinbarung zur Durchführung des INTERREG 4A-Programms
Auf deutscher Seite hat die Region Schleswig die Durchführung des INTERREG 4A-Programms auf die
EA Nord GmbH übertragen. In der Region K.E.R.N. ist die Durchführung des INTERREG 4A–Programms auf den Technologie-Region K.E.R.N. e.V. übertragen worden.
Die sechs deutschen Kreise und Städte haben in einer deutsch-dänischen Vereinbarung mit der Region Syddanmark die künftige Umsetzung des INTERREG 4A–Programms geregelt. Dazu zählten im Wesentlichen Regelungen zur Verwaltungsbehörde, zur Bescheinigungsbehörde (Zahlstelle), zum INTERREG-Sekretariat und zum INTERREG-Ausschuss.
Verwaltungsbehörde
Das grenzüberschreitende Programm soll nach den EU-Regeln von einer einzigen Behörde verwaltet werden. Die Funktion als INTERREG 4 A Verwaltungsbehörde Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N. ist nach Vereinbarung der Programmpartner angesiedelt bei:
Region Syddanmark
Regional Udvikling
Damhaven 12
DK-7100 Vejle
In Zusammenarbeit mit den deutschen Partnern sorgt die Verwaltungsbehörde für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Programms, darunter insbesondere, dass
- die Auswahl, Durchführung und Finanzierung der Projekte nach den festgelegten Kriterien und geltenden Rechtsvorschriften erfolgt,
- die vorgeschriebenen Prüfungen, Kontrollen und Registrierungen gewährleistet werden,
- der INTERREG-Ausschuss bei seiner Arbeit unterstützt wird,
- die Förderverträge nach der Entscheidung des INTERREG-Ausschusses erstellt bzw. Ablehnungen mitgeteilt werden und dass
- die vorgeschriebene Berichterstattung gegenüber der EU und die Publizität gewährleistet werden.
Bescheinigungsbehörde (Zahlstelle)
Die Bescheinigungsbehörde ist zuständig für die finanztechnische Umsetzung des Programms. Die Funktion ist nach Vereinbarung der Partner angesiedelt bei:
Region Syddanmark
Regnskab og Finans
DK-7100 Vejle
Kontakt@regionsyddanmark.dk
www.regionsyddanmark.dk
Die Bescheinigungsbehörde (auch Zahlstelle genannt) ist zuständig für:
- die Verwaltung des gemeinsamen Kontos mit den EU-Fördermitteln,
- die Auszahlung der Zuschüsse an die Förderempfänger auf der Grundlage von testierten getätigten Kosten,
- die Beantragung der EU-Mittel in Brüssel und
- die Entgegennahme der Zahlungen aus Brüssel.
Diese Funktionen laufen elektronisch über eine gemeinsame Datenbank der europäischen Strukturfonds in Brüssel.
Die Bescheinigungsbehörde hat desweiteren zur Aufgabe, zu Unrecht ausgezahlte Fördermittel beim Leadpartner bzw. dem betreffenden deutschen oder dänischen Programmpartner wieder einzuziehen.
INTERREG-Sekretariat und Info-Point
Zur Programmdurchführung wird ein gemeinsames deutsch-dänisches technisches Sekretariat in Flensburg (
INTERREG-Sekretariat) und ein
Info-Point in Rendburg eingerichtet.
Die Tätigkeit des INTERREG- Sekretariats umfasst die:
- Unterstützung der Verwaltungsbehörde
- Unterstützung des INTERREG-Ausschusses
- Unterstützung potenzieller Projektpartner bei der Partnersuche, Projektentwicklung und Antragstellung
- laufende Begleitung und Betreuung der Projektpartner einschließlich der Projektkontrolle
- Prüfung der jährlichen Zwischen- und Abschlussberichte der Projektpartner
- Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnahme an Veranstaltungen beispielsweise zum Erfahrungsaustausch, Best Practice, Weiterbildung
Die Tätigkeit des Info-Points umfasst:
- die Verbreitung der Kenntnisse der Fördermöglichkeiten durch INTERREG
- die Beratung potenzieller Projektpartner
- Unterstützung der Partner laufender Projekte
- Teilnahme an Veranstaltungen bspw. zum Erfahrungsaustausch
INTERREG-Ausschuss
Der
INTERREG-Ausschuss soll sowohl als Begleitausschuss die ordnungsgemäße Durchführung des INTERREG-Programms überwachen als auch als Lenkungsausschuss über die Bewilligung von Projekten entscheiden.
Aufgaben des INTERREG-Ausschusses:
- Prüfung und Billigung der Kriterien für die Auswahl der Projekte
- Bewertung der Fortschritte des Programms
- Prüfung der Ergebnisse gegenüber den festgelegten Zielen sowie Bewertungen
- Prüfung und Billigung des jährlichen Durchführungsberichts
- Unterrichtung über den jährlichen Kontrollbericht und etwaige Bemerkungen der Kommission zu dem Bericht
- Vorschläge zu Änderungen des Operationellen Programms
- Änderungsvorschläge an die Verwaltungsbehörde zur verbesserten Programmabwicklung
- Prüfung und Billigung von Vorschlägen zur Änderung der Entscheidung der Kommission (Finanzplan)
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Programms gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde
- Begleitung anhand von Indikatoren
- Bewilligung von Projekten
- Stellungnahme zu sonstigen grundsätzlichen Fragen der Programmumsetzung
Beschlussfassung:
Entscheidungen des INTERREG-Ausschusses werden im Konsens gefasst.
Zusammensetzung:
- INTERREG-Programmträger (Region Syddanmark, die Region Schleswig und K.E.R.N. Region
- Wirtschaft und Arbeitsmarkt
- Umwelt
- Ausbildung und Forschung
- Gleichstellung
- Deutsche Minderheit in Dänemark und Dänische Minderheit in Deutschland
- Die regionalen Kommunen
- Bundesregierung und der dänische Staat
- Landesregierung Schleswig-Holstein
Ein
Organisationsdiagramm für das Programm INTERREG 4A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N. zeigt noch einmal im Überblick auf, wie die Zusammenarbeit organisiert ist.
