23.2.2012 6:29 Uhr
INTERREG 4A / Förderantrag

Antragsstellung

Antragsverfahren

1. Einreichen des Förderantrages beim INTERREG-Sekretariat
2. Prüfung des Förderantrages durch die INTERREG-Verwaltung 
    a
nhand der Auswahlkriterien
3. Vorlage des Förderantrages im INTERREG-Ausschuss
    durch das Sekretariat
4. Bewilligung des Projektes durch den INTERREG-Ausschuss
5. Zuwendungsbescheid

Projektträger

Die INTERREG-Fördermittel werden gemäß der Auswahlkriterien für grenzüberschreitende deutsch-dänische Projekte vergeben.

Antragssteller und damit Projektträger können sein:

  • Kommunen, Regionen und andere öffentliche Institutionen, hierunter Behörden
  • Hochschulen, Akademien
  • öffentlich-rechtliche Institutionen wie Stiftungen, Anstalten, Körperschaften
  • Verbände, Kammern
  • sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch privat-rechtliche Organisationen, z.B. Fördervereine, Branchenorganisationen, Stiftungen

Haben Sie eine Projektidee können Sie sich bei den Institutionen der INTERREG-Verwaltung, z.B. beim deutsch-dänischen INTERREG-Sekretariat informieren und beraten lassen.

Mindestanforderungen

Das INTERREG-Programm fördert Projekte mit mindestens einem deutschen und einem dänischen Projektpartner. Hierbei übernimmt ein sogenannter "Leadpartner" die Funktion des Antragsstellers.

Inhaltlich sollte Ihr Projekt einem der 14 festgelegten Handlungsfeldern innerhalb der drei Prioritäten zuzuordnen sein.

Bevor Sie einen Förderantrag einreichen, sollten Sie folgende Mindestanforderungen (siehe auch: formale Kriterien) beachten, die erfüllt sein müssen:

  • gemeinsamer, gleichlautender INTERREG-Antrag in deutscher und dänischer Fassung
  • jeweils ein deutscher und ein dänischer Projektpartner
  • Antragssteller aus dem öffentlichen oder gleichgestellten Bereich (s.o.)
  • grenzüberschreitender Charakter und nachhaltiger Mehrwert des Projektes auch nach Ablauf des Förderzeitraumes
  • Komplementärfinanzierung zu 35% aus öffentlichen oder öffentlich-ähnlichen Mitteln (entsprechend dem Fördersatz von 65%)
  • Gewährleistung der Additionalität von Projekten
  • ausreichende Verfügbarkeit von INTERREG-Mitteln
  • Projekt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften 

Antragsformulare

Ein Projektantrag auf Förderung im Rahmen von INTERREG 4A besteht aus:

  • Antragsformular
  • Budgetformular
  • Muster für eine Partnerschaftsvereinbarung (Leadpartner/ Projektpartner)

Die oben genannten aktuellen Formulare erhalten Sie auf der Homepage unter www.interreg4a.de (> Antragsverfahren > Antragsformulare).

Auf dieser Homepage finden sie noch weitere Informationen zu den Antragsfristen, zum Antragsverfahren und den Antragsunterlagen.

Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim gemeinsamen deutsch-dänischen INTERREG-Sekreariat bei der EA Nord ein.

INTERREG-Ausschuss

Das oberste Beschlussorgan im INTERREG 4A-Programm ist der INTERREG-Ausschuss mit 27 deutschen und dänischen Mitgliedern.

Dieser hat die Aufgabe als Begleitausschuss die ordnungsgemäße Durchführung des INTERREG-Programms zu überwachen.

Der INTERREG-Ausschuss ist weiterhin das Beschlussgremium für die beanragten INTERREG-Projekte. Hier werden die Projekte nach bestimmten Auswahlkriterien (s.u.) beurteilt, für eine Förderung genehmigt (Bewilligung) bzw. abgelehnt.

Entscheidungen des INTERREG-Ausschusses werden im Konsens gefasst.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien dienen einem transparenten und korrekten Auswahlprocedere. 
Sie leisten einen Beitrag zum Erreichen der Programmziele und fungieren als Werkzeug für den INTERREG-Ausschuss und das Sekretariat.

Bei den Auswahlkriterien wird zwischen den formalen Kriterien (Grundanforderungen), den qualitativen Kriterien und den Querschnittskriterien unterschieden.

Nachfolgend sind unterschieden nach den drei Kategorien einige Kriterien beispielhaft aufgeführt.

A Formale Kriterien (siehe auch Mindestanforderungen)
  • INTERREG-Antragsformulare benutzt
  • Projektaktivitäten innerhalb der Programmregion
  • Kofinanzierung aus öffentlich-rechtlichen Mitteln
  • Projekt muss einer im INTERREG-Programm definierten Priorität und mind. einem Handlungsfeld zugeordnet werden können
  • EFRE-Zuschuss komplementär zu der nationalen Kofinanzierung
  • Projekt keine Pflichtaufgabe des Projektträgers
  • Übereinstimmung des Projektes mit den Regeln des Operationellen Programms sowie der Gesetzgebung der EU
  • Einhaltung Vergaberecht
  • bei Erstbewilligung: mindestens 25% EFRE-Zuschuss
B Qualitative Kriterien
  • Darstellung des Projektbeitrages zur Umsetzung der ausgewählten Priorität
  • klare Projektbeschreibung
  • Aufweisen einer grenzüberschreitenden Partnerschaft
  • grenzüberschreitender Mehrwert
  • Abzielen der Partnerschaft auf langfristige Zusammenarbeit
C Querschnittskriterien
  • Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
  • Ausüben einer nachhaltigen Einwirkung auf die Natur
  • innovativer Charakter des Projektes
  • neue Impulse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Nach dem Vorlegen Ihres Projektantrages wird dieser durch das INTERREG-Sekretariat anhand der oben beschriebenen Auswahlkriterien geprüft.
Sobald von einer vollständigen Erfüllung der formalen Kriterien (A) und einer möglichst weitgehenden Erreichung der qualitativen Kriterien (B) und (C) auszugehen ist, werden die Anträge dem INTERREG-Ausschuss mit einer Beschlussvorlage des INTERREG-Sekretariats vorgelegt. Auf dieser Grundlage prüft der INTERREG-Ausschuss den Projektantrag, um hiernach eine Förderung zu billigen oder abzulehnen.

Die aktuellen und vollständigen Auswahlkriterien zum Downloaden finden Sie unter www.interreg4a.de (> Antragsverfahren > Auswahlkriterien).